Die zulässige Höchstgeschwindigkeit über Grund auf dem Nord-Ostsee-Kanal beträgt für Sportfahrzeuge 12 km/h.
Sportboote müssen mit Ablauf der Tagfahrzeit einen Liegeplatz aufgesucht haben (Merkblatt für die Sportschifffahrt).
Hier geht's zur aktuellen Schleusenverfügbarkeit (Quelle: WSA Kiel).
Die Befahrensabgaben lt. WSV Bund
Hier geht's zur WebCam Brunsbüttel- Schleuse (Quelle: Verein für Handel, Gewerbe und Industrie e.V. in Kooperation mit der Stadt Brunsbüttel).
Schleusen befinden sich an den Enden des Kanals bei Brunsbüttel und bei Holtenau, und zwar je eine "Große" und eine "Kleine" Doppelschleuse. Die beiden Schleusen eines Paares liegen parallel nebeneinander; in der Regel wird eine Schleuse für die Einfahrt, die andere für die Ausfahrt benutzt. Die "Großen Schleusen" haben 310 m nutzbare Länge und 42 m nutzbare Breite. Der zulässige Tiefgang beträgt im Allgemeinen 9,5 m, die Drempeltiefe beträgt 14 m unter mittlerem Kanalwasserstand. Die "Kleinen Schleusen" haben eine nutzbare Länge von 125 m und eine nutzbare Breite von 22 m; der zulässige Tiefgang beträgt in Brunsbüttel, in Abhägigkeit vom Elbwasserstand, 6,5 m und in Holtenau 7 m. Außerhalb der Schleusen liegen die Vorhäfen, innerhalb der Schleusenanlagen erweitert sich der Kanal an beiden Enden zu geräumigen Binnenhäfen, in denen auch größere Schiffe an Kaimauern oder Dalben festmachen können.